Abwassergebühren in Solingen: Aussetzung nach Gerichtsurteil – was jetzt gilt
Lea HartmannAbwassergebühren in Solingen: Aussetzung nach Gerichtsurteil – was jetzt gilt
Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) haben nach einem Gerichtsurteil vom 17. Mai 2022 die Versendung von Abwassergebührenbescheiden vorläufig ausgesetzt. Die Stadt Oer-Erkenschwick hat inzwischen gegen das Urteil Berufung eingelegt, sodass die Rechtslage weiterhin unklar bleibt.
Die Aussetzung der Bescheide erfolgte als direkte Folge des Urteils im Mai. Die TBS warten nun auf eine Klärung der rechtlichen Situation, bevor sie weitere Schritte einleiten.
Ab Ende Juli werden vorläufige Gebührenbescheide wieder verschickt. Diese basieren bis auf Weiteres auf der bestehenden Gebührenordnung, bis die Rechtsfrage endgültig geklärt ist. Sobald dies der Fall ist, werden alle Bescheide automatisch angepasst – ohne dass Anwohner Widerspruch einlegen müssen.
Die Gebühren für das kommende Jahr richten sich nach dem dann geltenden rechtlichen Rahmen. Die TBS haben bestätigt, dass dieses Vorgehen für alle künftigen Abrechnungen gilt. Sobald das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, erhalten die Haushalte aktualisierte Bescheide. Es sind keine weiteren Schritte seitens der Bürger erforderlich, um ihre Rechnungen korrigieren zu lassen. Bis auf Weiteres läuft das Verfahren nach dem aktuellen Gebührenplan weiter.
