Apotheker verklagen ihre Kammern wegen umstrittenen Gebührenbescheiden
Anna SchmittApotheker verklagen ihre Kammern wegen umstrittenen Gebührenbescheiden
Achtzehn Apotheker in Westfalen-Lippe haben gegen ihre dortige Apothekerkammer wegen Gebührenbescheiden Klage eingereicht. Im Mittelpunkt der Streitigkeiten steht eine Summe von 44.000 Euro, doch weitere Forderungen könnten den Gesamtbetrag auf rund 66.000 Euro erhöhen. Sowohl die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) als auch die Nordrheinische Apothekerkammer (AKNR) argumentieren, dass die Begründung des Gerichts ihre Finanzplanung gefährdet.
Ausgelöst wurden die Klagen durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses hatte festgestellt, dass die AKNR übermäßig hohe Rücklagen gebildet habe. Das Gericht wandte dabei Rechtsmaßstäbe an, die zuvor bereits auf Industrie- und Handelskammern (IHK) angewendet worden waren, und wies eine Berufung im Nordrhein-Fall zurück.
Nun will die AKNR das Urteil anfechten und hat die Zulassung der Revision beantragt. Gleichzeitig haben 18 Mitglieder der AKWL ähnliche Klagen gegen ihre Gebührenbescheide eingereicht. Beide Kammern warnen, dass die gerichtliche Argumentation – falls sie Bestand hat – ihre Fähigkeit untergraben könnte, Haushalte aufzustellen und die Finanzen zu verwalten.
Die AKWL und die AKNR halten die Auslegung des Gerichts für fehlerhaft. Sie befürchten, dass sie die Art und Weise, wie Kammern Mittel verteilen und für die Zukunft planen, destabilisieren könnte.
Das Ergebnis dieser Verfahren könnte Auswirkungen darauf haben, wie Berufskammern künftig ihre Rücklagen verwalten. Ein Urteil zuungunsten der Kammern könnte zu weiteren Streitigkeiten über Gebührenstrukturen führen. Derzeit beläuft sich die strittige Summe auf 44.000 Euro, doch mit zusätzlichen Forderungen könnte sie weiter steigen.






