Ausschreitungen bei Protesten in Bonn und Köln – Polizei ermittelt wegen Versammlungsrechtsverstößen
Lea HartmannAusschreitungen bei Protesten in Bonn und Köln – Polizei ermittelt wegen Versammlungsrechtsverstößen
Die Polizei hat Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Versammlungsrecht eingeleitet, nachdem Proteste in Bonn-Beuel und Köln in Ausschreitungen umgeschlagen sind. Dabei gingen vermummte Gruppen gezielt gegen Industrieanlagen und politische Einrichtungen vor. Die Behörden griffen ein, nachdem sich Demonstranten weigerten, die gesetzlichen Auflagen einzuhalten.
Der erste Vorfall ereignete sich in Bonn-Beuel, wo sich 30 bis 40 teilweise vermummte Personen vor der Niederlassung von Rheinmetall AG an der Pützchens Chaussee versammelten. Sie trugen Transparente und Flugblätter, nannten jedoch keine Verantwortlichen für die Organisation. Die Polizei forderte die Gruppe auf, ihre Vermummung abzulegen und sich an die Versammlungsregeln zu halten. Als sie dies verweigerten, löste die Polizei die Versammlung auf. Die Protestierenden stiegen anschließend in einen Zug Richtung Köln.
Im Kölner Stadtteil Kalk blockierten über 200 größtenteils vermummte Demonstranten den Eingang der Deutz AG an der Dillenburger Straße. Einige versuchten gewaltsam, in das Gebäude einzudringen, während drei Personen sich der Räumung widersetzten und vorläufig festgenommen wurden, bevor sie wieder freigelassen wurden.
Einen Tag zuvor, am 29. August, hatten etwa 20 Personen die SPD-Geschäftsstelle in der Kölner Innenstadt an der Magnusstraße besetzt. Sie weigerten sich zu gehen, woraufhin Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet wurde. Die Polizei räumte die Räumlichkeiten später.
Die Aktionen sind Teil der laufenden "antimilitaristischen" Proteste in Köln in dieser Woche, die im Zusammenhang mit der Debatte über die Rüstungsproduktion stehen.
Die Behörden prüfen nun, ob während der Demonstrationen gegen das Versammlungsrecht verstoßen wurde. Die Proteste führten zu vorübergehenden Behinderungen in Industrieanlagen und politischen Einrichtungen. Die Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen die Polizei dauern an.






