Bewährungsstrafe für Hammer-Raubüberfall auf Euskirchener Apotheke
Ein Mann, der im vergangenen Sommer eine Apotheke in Euskirchen überfallen hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 37-Jährige hatte den Inhaber mit einem Hammer bedroht und war anschließend mit dem Geld aus der Kasse geflohen. Das Verfahren vor dem Landgericht Bonn endete mit einer Verurteilung wegen schweren Raubes.
Der Vorfall ereignete sich Mitte Juni 2024, als der Täter mit verdecktem Gesicht die Apotheke betrat. Bewaffnet mit einem Hammer forderte er den Inhaber auf, ihm Geld zu übergeben, und nahm etwa 200 Euro aus der Registrierkasse an sich. Beim Verlassen des Ladens zerstörte er zudem eine Glasverkleidung in der Nähe des Eingangs.
Die Polizei nahm den Verdächtigen später fest und klagte ihn wegen schweren Raubes an. Während des Prozesses wurde deutlich, dass die Tat weder sorgfältig geplant noch professionell ausgeführt worden war. Der Angeklagte gestand früh seine Schuld ein und zeigte Reue.
Er entschuldigte sich persönlich bei dem Apotheker, der die Entschuldigung annahm. Vor der Urteilsverkündung erstattete er zudem 1.000 Euro als Schadensersatz für die Zerstörungen und das gestohlene Geld.
Das Landgericht Bonn verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht das Geständnis des Angeklagten, die geleistete Wiedergutmachung sowie das Fehlen einer vorherigen kriminellen Absicht. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.






