EU führt strenge IBAN-Namenprüfung gegen Betrug ab Oktober 2025 ein
Neue Regeln gegen Zahlungsbetrug treten ab dem 9. Oktober 2025 in der gesamten EU in Kraft. Ab dann müssen Banken und Sparkassen vor der Ausführung von Überweisungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Änderung soll eine Sicherheitslücke schließen, die Betrüger bisher ausnutzten, um Gelder auf falsche Konten umzuleiten.
Die als "Empfängerprüfung" (Verification of Payee, VoP) bekannte Verordnung gilt für fast alle Euro-Überweisungen, einschließlich Echtzeitzahlungen. Bisher vergleichen Banken die Kontodaten nicht immer mit den Empfängernamen, was Raum für Betrug lässt. Kriminelle locken Opfer häufig mit gefälschten E-Mails, Scheinjobangeboten oder anderen Täuschungsmanövern dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Ab Oktober 2025 müssen alle Finanzinstitute Echtzeitüberweisungen anbieten, wobei einige möglicherweise zusätzliche Gebühren erheben. Stimmt der Name mit der IBAN überein, wird die Zahlung ausgeführt. Bei Abweichungen erhält der Kunde eine Warnung und muss selbst entscheiden, ob er die Transaktion trotzdem durchführen möchte.
Derzeit haben Betrugsopfer kaum Aussicht, ihr verlorenes Geld zurückzuerhalten. Künftig haften Banken nur dann für Schäden, wenn Kunden alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben und keine Schuld trifft. Wer Warnungen ignoriert und eine Überweisung trotzdem tätigt, bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen – es sei denn, das Bankensystem bestätigt ausdrücklich die Übereinstimmung von Name und IBAN.
Das VoP-System soll Betrug eindämmen, indem es strengere Prüfungen vor Überweisungen vorschreibt. Kunden erhalten klare Warnungen, wenn die Angaben nicht zusammenpassen, und tragen damit mehr Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Zahlungen. Banken übernehmen nur dann die Haftung, wenn Kunden sorgfältig gehandelt haben und das System eine gültige Übereinstimmung bestätigt.






