Gericht gibt Edeka Recht: 30-Tage-Frist für Milchzahlungen gekippt
Amelie SchmidtGericht gibt Edeka Recht: 30-Tage-Frist für Milchzahlungen gekippt
Ein deutsches Gericht hat im Streit um Zahlungsfristen für Milchprodukte zugunsten der Supermarktkette Edeka entschieden. Das Urteil kippt eine Strafe des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und erlaubt Edeka, die gesetzliche 30-Tage-Frist für Zahlungen zu überschreiten. Im Mittelpunkt des Falls standen Verträge mit dem Molkereikonzerne Arla Foods über die Lieferung leicht verderblicher Milch- und Sahneprodukte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte. Dieser Fehler führte zu einer unzutreffenden Einstufung des Handelsumsatzes – daher hätte die 30-Tage-Regelung des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG) gar nicht greifen dürfen. Das Gericht betonte zudem, dass längere Zahlungsziele – selbst über 30 Tage hinaus – nicht automatisch als unlautere Handelspraxis gelten.
Edeka hatte mit Arla Foods für die Jahre 2021, 2022 und 2024 Zahlungsfristen von bis zu 49 Tagen vereinbart. Das BLE hatte diese Klauseln zuvor für rechtswidrig erklärt, doch das aktuelle Urteil erlaubt solche Vereinbarungen nun. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung und verwies darauf, dass bereits zwei von fünf BLE-Entscheidungen auf Basis des Lieferkettengesetzes vor Gericht gekippt wurden.
Das BLE könnte das Urteil noch anfechten, indem es eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreicht. Das Düsseldorfer Gericht ließ keine Revision zu, sodass dies die letzte verbleibende rechtliche Option wäre.
Mit dem Urteil darf Edeka die verlängerten Zahlungsfristen mit Milchlieferanten beibehalten – trotz der ursprünglichen 30-Tage-Obergrenze im AgrarOLkG. Der HDE argumentierte, das deutsche Gesetz gehe bereits über die EU-Vorgaben hinaus und belaste so den Wettbewerb sowie die Verbraucherpreise. Nun muss das BLE entscheiden, ob es weiter juristisch gegen das Urteil vorgehen will.






