19 March 2026, 18:03

Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern

Ein Drachenflieger mit ausgebreiteten Flügeln, der über hohem Gras in einem Feld fliegt.

Drachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag eines Drachensegler- und Gleitschirmclubs aus Nordrhein-Westfalen gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzbedrohende Gefahr für den Betrieb des Vereins darstellen. Damit kann der Bau von sechs Windrädern in der Nähe von Meschede wie geplant voranschreiten.

Der Club, der eines der meistfrequentierten Fluggelände der Region betreibt, hatte versucht, das Vorhaben zu stoppen. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr argumentierte er, die Turbinen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugsicherheit beeinträchtigen. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass höhere Windgeschwindigkeiten riskante Bedingungen für Piloten schaffen würden.

Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde problemlos möglich seien. Zudem sei das Gebiet im Regionalplan bereits als Standort für Windenergie ausgewiesen worden. Das Gericht verwies außerdem darauf, dass der Club im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei, und wies Vorwürfe eines Verfahrensfehlers zurück.

In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass keine zusätzlichen Sicherheitsauflagen für die Genehmigung erforderlich seien. Der geplante Windpark mit sechs Anlagen kann nun ohne weitere rechtliche Hürden gebaut werden.

Mit dem Urteil ist der Weg für den Bau der Windräder bei Meschede frei. Der Verein muss seine Aktivitäten nun an die neuen Turbinen anpassen, die in einer offiziell ausgewiesenen Windenergiezone entstehen. Die Entscheidung bestätigt, dass die bestehenden Planungsvorgaben und Sicherheitsbewertungen ausreichen, um das Projekt umzusetzen.

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