Gericht stoppt umstrittene Abgrabungen: Regionalplan Ruhr gekippt
Ein Gericht hat den Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt – eine Erleichterung für Rheinberg und die umliegenden Gebiete. Mit dem Urteil wird die umstrittene Ausweitung von Abgrabungsflächen gestoppt, die Anwohner und die Umwelt bedroht hätten.
Rheinberg, der Kreis Wesel und weitere Kommunen hatten sich seit Langem gegen die im Plan vorgesehenen Abgrabungsvorhaben gewandt. Sie argumentierten, dass die Ausweitung die Bewohner, die Natur und die Landschaft im Niederrhein-Gebiet schwer beeinträchtigen würde. Bürgermeister Philipp Richter verwies auf die bereits bestehenden Probleme Rheinbergs mit Kies- und Sandabbau und forderte eine gerechtere Planungspraxis.
Das Gericht lehnte nicht nur die Regelungen zu den Abgrabungszonen ab, sondern erklärte den gesamten Regionalplan für ungültig. Die Stadt Rheinberg begrüßte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte zum Schutz lokaler Interessen und der Umwelt zu unternehmen. Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden nun die Auswirkungen des Beschlusses detailliert prüfen.
Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Die Entscheidung stoppt vorerst die umstrittene Ausweitung der Abgrabungsgebiete. Die lokalen Behörden werden nun bewerten, wie sich das Urteil auf die künftige Planung auswirkt. Die vollständige Begründung des Gerichts wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.






