Gericht wehrt Klage gegen Windrad-Projekt in NRW ab – Paragliding-Club verliert
Lea HartmannParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Klage gegen Windrad-Projekt in NRW ab – Paragliding-Club verliert
Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windrad-Projekt
Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat den Rechtsstreit gegen den Bau einer geplanten Windkraftanlage verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für die Umsetzung des Projekts. Die Anlage soll etwa 550 Meter vom langjährigen Startplatz des Clubs entfernt errichtet werden.
Der Verein hatte argumentiert, die Windkraftanlage berge erhebliche Sicherheitsrisiken und schränke die Flugaktivitäten unzumutbar ein. Der seit 1998 genutzte Startplatz verzeichnet jährlich rund tausend Flüge und zählt damit zu den meistfrequentierten in der Region. Trotz dieser Bedenken urteilte das OVG, der Club sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden.
Das Gericht sah zudem keine Hinweise darauf, dass die Anlage die Zukunft des Vereins gefährden würde. Laut Urteil können die Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen fortgesetzt werden.
Mit der Abweisung der Klage kann der Bau des Windparks nun beginnen. Die Entscheidung bestätigt, dass das Planungsverfahren allen rechtlichen Anforderungen entsprochen hat. Der Standort der Anlage – 550 Meter vom Startplatz entfernt – bleibt unverändert.






