Grundsteuererklärung 2025: Warum Kommunen jetzt auf Fristen drängen
Grundsteuererklärungen bleiben für Kommunen bundesweit Priorität
Lokale Behörden fordern Eigentümerinnen und Eigentümer nachdrücklich auf, ihre Steuererklärungen einzureichen, um eine korrekte Berechnung der künftigen Steuerlast zu gewährleisten. Die Einnahmen aus der Grundsteuer finanzieren wichtige kommunale Leistungen wie Schulen, Theater und Schwimmbäder.
Die gesetzliche Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endete am 31. Januar 2023. Seit Ende Februar verschicken die Finanzämter Mahnungen an säumige Steuerpflichtige. Daniel Wieneke, Kämmerer der Stadt Solingen, appelliert an alle Eigentümer, ihre Erklärungen unverzüglich nachzureichen.
Auch nach Fristablauf können noch Unterlagen eingereicht werden. Wer bereits eine Erklärung abgegeben hat, aber dennoch eine Mahnung erhielt, sollte sich zur Klärung an das zuständige Finanzamt wenden. Die Erklärungen sind entscheidend für die Festlegung der neuen Bewertungsmaßstäbe, die ab dem 1. Januar 2025 gelten werden.
Bis Ende 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer noch nach dem alten Rechtsrahmen. Ab Januar 2025 treten dann die neu ermittelten Grundsteuerwerte in Kraft, und die Zahlungen erfolgen nach dem aktualisierten Gesetz. Das neue System setzt auf präzise und fristgerechte Angaben aller Eigentümer von Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die aktualisierten Werte werden maßgeblich die kommunale Finanzierung öffentlicher Leistungen bestimmen. Die Gemeinden werden die neuen Sätze ab Beginn des kommenden Jahres durchsetzen.
