Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: NRW und Porr vor Gericht
Lea HartmannMilliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: NRW und Porr vor Gericht
Der Rechtsstreit um das neue Brückenprojekt Leverkusener Rheinbrücke spitzt sich zu – es geht um Milliarden. Im Mittelpunkt steht die Vertragsauflösung zwischen der Bundesregierung und dem ehemaligen Auftragnehmer Porr. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verteidigt die Entscheidung, die Partnerschaft bereits vor Jahren beendet zu haben.
Das Projekt umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite noch gebaut wird. Aktuell laufen die Stahlbauarbeiten, die Montage der Pylone ist für September 2026 geplant. Die Fertigstellung des gesamten Bauwerks wird für Mitte 2028 erwartet.
Vor sechs Jahren hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) den Bruch mit Porr damit begründet, dass es systemische Mängel und kritische Fehler in den Stahlkomponenten gegeben habe. Wären die defekten Teile nicht ausgetauscht worden, hätte die neue Brücke ähnlich aufwendige Überwachungsmaßnahmen wie die alte erfordert. Wüst steht trotz des anhaltenden Rechtsstreits weiterhin hinter der Entscheidung des Landes.
Die Bundesregierung verklagt Porr nun auf Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro. Das Unternehmen hat seinerseits eine Klage eingereicht und fordert mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte Leistungen und nicht abgegoltene Dienstleistungen. Das Landgericht Köln befasst sich mit dem Fall – die insgesamt streitige Summe könnte inklusive Zinsen und Zeszinsen bis zu einer Milliarde Euro erreichen.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) zeigte sich zuversichtlich, dass das Land selbst bei einer Niederlage vor Gericht keine gravierenden Konsequenzen zu befürchten habe.
Während die Bauarbeiten weiterlaufen und der Zeitplan eingehalten wird, bleibt der juristische Konflikt ungelöst. Die finanziellen und vertraglichen Auseinandersetzungen könnten jedoch langfristige Auswirkungen haben. Beide Seiten warten nun auf die gerichtliche Entscheidung über Forderungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.
