Mindestlohn steigt 2024 nur minimal – Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgebern
Lea HartmannMindestlohn steigt 2024 nur minimal – Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgebern
Die Mindestlohnkommission hat trotz Forderungen nach einer deutlich stärkeren Erhöhung nur eine moderate Anhebung des Mindestlohns beschlossen. Ab Juli 2024 erhalten Beschäftigte einen geringfügigen Stundenlohn-Zuschlag – eine Entscheidung, die sowohl bei Gewerkschaften als auch Arbeitgebern auf Kritik stößt.
Laut Beschluss steigt der Mindestlohn ab dem 1. Juli 2024 um 12 Cent pro Stunde, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 41 Cent zum 1. Januar 2025. Durch diese Anpassungen wird eine Vollzeitkraft im Mindestlohnsektor brutto 71,34 Euro mehr pro Monat verdienen, wie Heike Herrig, Vorsitzende des VdK-Sozialverbands Solingen-Remscheid, mitteilte.
Innerhalb der Kommission gab es jedoch keine einhellige Zustimmung. Sozialverbände hatten sich für einen Mindestlohn von mindestens 14 Euro eingesetzt und die aktuelle Höhe als unzureichend kritisiert. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Kommissionsvertreter, bezeichnete das Ergebnis als „reale Lohnkürzung“ für fast sechs Millionen Geringverdiener.
Arbeitgeber hatten hingegen vor drastischeren Erhöhungen gewarnt. Frühere Vorschläge nannten sie „unrealistisch hoch“ und argumentierten, starke Anstiege könnten in Branchen mit vielen Niedriglöhnen zu Arbeitsplatzverlusten führen.
Die schrittweise Erhöhung tritt Mitte 2024 und Anfang 2025 in Kraft. Mindestlohnbezieher erhalten zwar etwas mehr pro Stunde, doch die Anpassung bleibt hinter den Forderungen von Gewerkschaften und Sozialverbänden zurück. Arbeitgeber äußern unterdessen weiterhin Bedenken wegen möglicher Stellenstreichungen.






