Mini-Bagger aus China wird vom Zoll beschlagnahmt und zerstört – Käufer bleibt auf Kosten sitzen
Anna SchmittMini-Bagger aus China wird vom Zoll beschlagnahmt und zerstört – Käufer bleibt auf Kosten sitzen
Ein Mann aus dem Kreis Düren erlebte einen teuren Rückschlag, nachdem er einen Mini-Bagger aus China bestellt hatte. Die Maschine wurde im Juni 2023 von der Zollbehörde wegen Sicherheitsbedenken und fehlender Unterlagen beschlagnahmt. Unter Aufsicht wurde der Bagger später zerstört – für den Käufer blieb ein erheblicher finanzieller Verlust.
Die Probleme begannen, als der Bagger im Zollamt Düren eintraf. Die Beamten stellten sofort Mängel fest: Die Maschine verfügte weder über deutsche Betriebsanleitungen noch über vollständige Kennzeichnungen. Zudem fehlte die nach der EU-Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Konformitätserklärung.
Die Bezirksregierung Köln prüfte den Fall und bestätigte die Zweifel an der Sicherheit. Ohne die erforderlichen Dokumente durfte der Bagger nicht legal auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Der Zoll arbeitete daraufhin mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen, um zu verhindern, dass die Maschine verkauft oder genutzt wurde.
Da dem Besitzer keine andere Wahl blieb, willigte er ein, den Bagger unter zollamtlicher Aufsicht zerstören zu lassen. Für ihn blieb ein Schaden in Höhe mehrerer tausend Euro.
Der Vorfall zeigt, wie Zollkontrollen unsichere oder nicht konforme Produkte davon abhalten, zu Verbrauchern zu gelangen. Die Behörden arbeiten weiterhin eng mit den Marktüberwachungsteams zusammen, um die EU-Sicherheitsstandards durchzusetzen. Der zerstörte Bagger dient als deutliches Beispiel für die finanziellen Risiken beim Import nicht zertifizierter Maschinen.






