Münster plant neue Fußgängerzone für mehr Sicherheit und weniger Lärm
Amelie SchmidtMünster plant neue Fußgängerzone für mehr Sicherheit und weniger Lärm
Münsters Innenstadt könnte bald eine neue Fußgängerzone bekommen – sofern ein Vorschlag der örtlichen SPD umgesetzt wird. Geplant ist die Umgestaltung von Bereichen rund um den Heinrich-Peters-Platz, Teilen der Veestherrnweg sowie eines Abschnitts der Wilhelm-Bockelmann-Straße. Derzeit prüft die Verwaltung den Antrag, bevor eine offizielle Vorlage für die nächste Ratssitzung erarbeitet wird.
Ziel des SPD-Plans ist es, die Sicherheit zu erhöhen und den Lärm in der Innenstadt zu verringern. Besonders die Wilhelm-Bockelmann-Straße leidet derzeit unter Rasern und lauten „Protzern“, die mit Sportwagen Aufmerksamkeit erregen. Durch die Fußgängerzone soll die Straße leiser und sicherer für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen werden. Zwar gilt bereits ein Tempolimit, doch viele halten sich nicht daran – mit gefährlichen Folgen für andere Verkehrsteilnehmer.
Der Wochenmarkt könnte in der neuen Zone weiterhin stattfinden. Auch Lieferfahrzeuge für lokale Geschäfte wären von den Einschränkungen ausgenommen. An der Veestherrnweg soll die Fußgängerzone so beginnen, dass Parkplätze für die Münster-Touristik erhalten bleiben.
Aus der Politik kommt bereits Zustimmung: Das Projekt werde die Innenstadt attraktiver machen, heißt es. Stefan Sorge von der Münster-Union nannte die Idee „sinnvoll“ und schlug vor, am Walter-Erbes-Platz wieder zeitlich begrenztes Parken einzuführen. Harved Scheiger von den Grünen forderte, Anwohner:innen und Gewerbetreibende frühzeitig einzubinden und öffentliches Feedback einzuholen, bevor die Pläne finalisiert werden.
Die Umwandlung der Wilhelm-Bockelmann-Straße in eine Fußgängerzone gilt als kostengünstige Maßnahme, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Nun bereitet die Verwaltung eine detaillierte Beschlussvorlage für die nächste Ratssitzung vor.
Falls der Plan angenommen wird, könnte die neue Fußgängerzone Teile der Münsterschen Innenstadt verkehrsberuhigen und den Lärm reduzieren – ohne dass wichtige Dienstleistungen eingeschränkt werden. Die endgültige Entscheidung hängt vom Votum des Rates sowie weiterer Bürgerbeteiligung ab.






