29 June 2026, 06:03

Neues Selbstbestimmungsgesetz: Bußgelder für Misgendern und Deadnaming geplant

Wenn der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes von Juni 2020 Strafen vorsieht

Neues Selbstbestimmungsgesetz: Bußgelder für Misgendern und Deadnaming geplant

Deutschland will sein rechtliches Rahmenwerk für die Anerkennung des Geschlechts mit einem neuen Gesetzentwurf modernisieren. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das veraltete Transsexuellengesetz von 1981 ersetzen. Es führt Bußgelder für das absichtliche oder fahrlässige Misgendern oder Deadnaming von transgeschlechtlichen Personen ein – eine Maßnahme, die in der bisherigen Gesetzgebung fehlte.

Der Entwurf wurde erstmals im Juni 2020 vorgelegt. Wird er bis Ende 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet, könnte er in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten. Nach den neuen Regeln drohen bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verwendung des früheren Namens oder Geschlechts einer Person Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro.

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Ein Bußgeld kann jedoch nur verhängt werden, wenn die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder leichtfertig erfolgte. Damit ein Verfahren eingeleitet wird, muss die betroffene Person die Straftat anzeigen. Der Rechtswissenschaftler Gerhard Papke wies darauf hin, dass solche Handlungen in Deutschland zu finanziellen Sanktionen führen könnten.

Das Gesetz anerkennt die Schäden, die durch vorsätzliches Misgendern oder Deadnaming entstehen. Es unterstreicht, dass die Achtung der Geschlechtsidentität ein grundlegendes Recht der Betroffenen ist.

Der geplante Gesetzentwurf markiert einen Wandel gegenüber der Regelung von 1981. Er zielt darauf ab, transgeschlechtliche Menschen vor respektlosem oder schädigendem Verhalten zu schützen. Die Einführung von Bußgeldern signalisiert, dass Verstöße gegen das Recht auf persönliche Identität künftig strengere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quelle