03 May 2026, 18:04

NRW aktualisiert Raumordnungsregeln für Klimaschutz und nachhaltige Flächennutzung

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbauentwicklungsstandorts mit beschrifteten Abschnitten und Textdetails zu Gebäuden, Straßen und anderen Merkmalen.

NRW aktualisiert Raumordnungsregeln für Klimaschutz und nachhaltige Flächennutzung

Nordrhein-Westfalen macht einen Schritt zur Aktualisierung seiner Raumordnungsregeln. Die Landesregierung hat am 14. März 2025 einen Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt. Die Überarbeitungen setzen einen Schwerpunkt auf Klimaschutz und bringen wirtschaftliche, landwirtschaftliche und Wohnraumbedürfnisse mit dem Naturschutz in Einklang.

Mit der dritten Änderung des LEP soll die Landesentwicklung an die klimaneutralen Ziele Nordrhein-Westfalens angepasst werden. Die Anpassungen gelten für das gesamte Landesgebiet, betreffen jedoch nur die Text- und Erläuterungsteile des bestehenden Plans.

Der Entwurf sowie die begleitenden Unterlagen und ein Umweltbericht liegen vom 3. April 2025 bis zum 30. Juni 2025 zur öffentlichen Einsicht aus. Interessierte können die Dokumente über das Beteiligungsportal des Landes einsehen.

In dieser Phase ist die Bevölkerung aufgerufen, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen, der Begründung des Plans und der Umweltprüfung abzugeben. Feedback kann über das Portal oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden. Alle Beiträge werden später im Rahmen des förmlichen Verfahrens veröffentlicht.

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Nähere Informationen zur Teilnahme finden sich im Amtsblatt des Landes (Ministerialblatt).

Ziel der Novelle ist es, einen Rahmen für eine nachhaltige Flächennutzung in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Die öffentliche Mitwirkung spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung der endgültigen Fassung. Die Konsultationsphase läuft bis Ende Juni 2025.

Quelle