Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Lea HartmannVerbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Der Fund erfolgte kurz vor dem geplanten Abflug des Mannes nach Marokko.
Der Elektroschocker gehörte einem 42-jährigen marokkanischen Staatsbürger, der mit dem Ryanair-Flug FR 2359 nach Agadir reisen wollte. Beamte beschlagnahmten die Waffe, nachdem sie festgestellt hatten, dass ihr das vorgeschriebene Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) fehlte. Nach deutschem Recht gelten Elektroschocker ohne BKA-Zulassung als illegale Waffen.
Der Passagier gab an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Trotz des Vorfalls durften die Behörden ihn nach Abschluss der notwendigen Formalitäten seine Reise fortsetzen. Später leiteten sie jedoch ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes (WaffG) gegen ihn ein.
Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der deutschen Waffenbestimmungen an Flughäfen. Der beschlagnahmte Elektroschocker bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während dem Passagier mögliche rechtliche Konsequenzen drohen. Weitere Details zur laufenden Ermittlung wurden von den Behörden nicht bekannt gegeben.






