Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße im Rhein-Kreis Neuss auf
Zollbehörden im Rhein-Kreis Neuss haben bei jüngsten Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht aufgedeckt. Vier Unternehmen gerieten ins Visier der Ermittler, wobei die Einhaltung der Vorschriften bei 24 Beschäftigten überprüft wurde. Die Untersuchungen förderten ein breites Spektrum an Missständen zutage – von Lohnbetrug über illegale Beschäftigung bis hin zu Sozialleistungsbetrug.
Im Fokus der Überprüfungen stand die Hotel- und Gastronomiebranche, ein bekannter Brennpunkt für Schwarzarbeit. Die Kontrolleure stießen auf vier Verdachtsfälle von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sowie zwei Fälle von Lohnvorenthaltung und Veruntreuung. Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde.
Drei Unternehmen hatten neue Mitarbeiter nicht wie vorgeschrieben unverzüglich bei den Behörden gemeldet. Gleichzeitig fehlten drei Beschäftigten die erforderlichen Arbeitserlaubnisse – einer wurde bereits bei den ersten Kontrollen identifiziert, zwei weitere später entdeckt. Bei den Überprüfungen stellte sich zudem heraus, dass sich zwölf Personen illegal in Deutschland aufhielten.
Neben den Arbeitsrechtsverstößen kamen sieben Fälle von mutmaßlichem Missbrauch von Sozialleistungen ans Licht. Noch ist unklar, ob gegen die Verantwortlichen Bußgelder verhängt oder Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Die Aktionen im Rhein-Kreis Neuss verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung von Arbeits- und Einwanderungsgesetzen. Mit zwölf Personen, die sich widerrechtlich im Land aufhielten, und mehreren Lohnverstößen unterstreicht die Razzia die Risiken von Regelverstößen. Die Zollbehörden kündigten an, dass in Branchen mit hohem Risikopotenzial weitere Kontrollen wahrscheinlich seien.






