AfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter erschüttert Parteiverfahren
Anna SchmittAfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter erschüttert Parteiverfahren
In den laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter Hartmut Beucker eingereicht worden. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe wegen möglicher Voreingenommenheit Beuckers aufgrund seiner Verbindungen zu Schramm und der AfD-Landesfraktion im nordrhein-westfälischen Landtag. Schramm, ein Funktionär aus Wuppertal, sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, während seines Militärdienstes in der Ukraine gegen Russland parteiische Handlungen begangen zu haben.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann zwar bereits im Juli, doch gelang es ihm dennoch, erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat zu kandidieren und ein Mandat zu erringen. Kritiker argumentieren, dass seine Rolle im örtlichen AfD-Verband sowie seine Verbindung zum Landtagsabgeordneten Sven Tritschler Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufwerfen. Schramm weist die Vorwürfe zurück und genießt weiterhin starke Unterstützung in seinem lokalen Parteiverband.
Der am 26. September vom Landesvorstand Nordrhein-Westfalen beim Landesparteigericht eingereichte Antrag hebt Beuckers Beteiligung an Schrammms Aufnahmeverfahren in die Partei hervor. Beucker, der 2022 der AfD-Fraktion im Landtag beitrat, präsentierte sich zunächst als gemäßigter Jurist. Im Laufe der Zeit rückte er jedoch näher an den nationalkonservativen Flügel der Partei heran, setzte sich für eine strengere Migrationspolitik ein und übt seither scharfe Kritik an der Bundesregierung. Seine enge Verbindung zu Tritschler, einem weiteren AfD-Mitglied, nährt zusätzlich die Bedenken, ob er den Fall unvoreingenommen beurteilen kann.
In dem Antrag wird betont, dass die Gründe für die Befangenheit unwiderlegbar seien und klare Hinweise auf eine mögliche Voreingenommenheit lägen. Beuckers frühere Äußerungen und sein politisches Engagement innerhalb der AfD werden als Faktoren angeführt, die die für das Verfahren erforderliche Neutralität untergraben könnten.
Die Entscheidung über den Befangenheitsantrag wird darüber entscheiden, ob Beucker weiterhin in Schrammms Ausschlussverfahren mitwirken darf. Sollte der Antrag stattgegeben werden, könnte dies die Glaubwürdigkeit des Verfahrens sowie des innerparteilichen Disziplinarprozesses der AfD beeinträchtigen. Der Fall bleibt weiter im Fokus der Öffentlichkeit, da Schramm trotz der anhaltenden Kontroverse seine politische Karriere vorantreibt.






