Bau- und Nutzungsstopp für geplante 380-kV-Leitung in NRW verhängt
Bau- und Nutzungsstopp für geplante 380-kV-Hochspannungsleitung in Nordrhein-Westfalen verhängt
Für Gebiete, die für den Bau einer neuen 380-kilovolt-Freileitung in Nordrhein-Westfalen vorgesehen sind, gilt ab sofort ein Veränderungssperre. Die Beschränkungen traten am 4. Mai 2026 in Kraft und bleiben bis zum 30. Juni 2029 bestehen. Ziel ist es, Veränderungen zu verhindern, die die geplante Trasse zwischen den Umspannwerken Westerkappeln und Gersteinwerk beeinträchtigen könnten.
Innerhalb der betroffenen Zonen sind während dieser Zeit Erweiterungen land- oder forstwirtschaftlicher Flächen, Neubauten sowie die Verlegung von Leitungen und Kabeln untersagt. Anwohner und Grundbesitzer können die genauen Regelungen der Sperre sowie die zugehörigen Karten vom 1. bis 19. Mai 2026 auf der Website der Bezirksregierung Münster einsehen.
Das Projekt ist in vier separate Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt erstreckt sich vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Grenze des Kreises Steinfurt/Warendorf. Der für die Leitung verantwortliche Netzbetreiber Amprion GmbH plant, den Antrag für den südlichen Bereich bei Westerkappeln Anfang 2029 einzureichen.
Der genaue Verlauf der 380-kV-Leitung wird erst im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens endgültig festgelegt. Bis dahin sorgt die Veränderungssperre dafür, dass entlang des vorgesehenen Korridors keine konfligierenden Vorhaben umgesetzt werden.
Die Sperre gilt bis Mitte 2029 für alle potenziell betroffenen Flächen. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens steht die endgültige Trassenführung fest. Bis dahin sind größere Veränderungen an Grund und Boden durch die aktuellen Auflagen untersagt.






