17 March 2026, 20:03

Baugenehmigung in Köln: Streit um Druckerei und Freie Volksbühne eskaliert erneut

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, mit einer darübergelegten Zeichnung eines Gebäudes auf einem Blatt Papier, das Text über die Geschichte, Kultur und Sehenswürdigkeiten der Stadt enthält.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Baugenehmigung in Köln: Streit um Druckerei und Freie Volksbühne eskaliert erneut

Ein Rechtsstreit um eine Baugenehmigung in Köln nimmt eine neue Wendung. Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine ehemalige Druckerei, deren geplante Teilumwandlung in eine Wohnung mit dem Betrieb des nahegelegenen Freien Volksbühne-Theaters kollidiert. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wurde der Fall nun zur erneuten Prüfung nach Münster zurückverwiesen.

Der Streit begann, als ein Anwohner die Genehmigung beantragte, Teile der alten Druckereianlage in Wohnraum umzubauen. Das Gebäude, das zuvor von der Volksbühne für Lagerzwecke und Veranstaltungen genutzt wurde, war zunehmend zum Zankapfel geworden. Anwohner und Ratsprotokolle aus den Jahren 2024–2025 verzeichneten häufigen Lärm, Vermüllung und starken Publikumsverkehr, die das Viertel belasteten.

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Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zunächst zugunsten des Theatervereins entschieden. Die Richter blockierten die Baugenehmigung mit der Begründung, dass die Lärmbelastung die örtlichen Richtwerte überschreite. Die Volksbühne hingegen berief sich auf langjährige Nutzungsrechte und focht das Urteil an.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfte den Fall später erneut. Es kam zu dem Schluss, dass das Münsteraner Urteil zu stark auf Lärmmessungen abgestellt habe, ohne die Sachlage umfassend zu würdigen. Daraufhin wurde die Sache zur vertieften Prüfung nach Münster zurückverwiesen.

Der Streit landet nun erneut vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die anstehende Entscheidung wird klären, ob die Wohnraumumwandlung durchgeführt werden darf oder ob die Theateraktivitäten Vorrang behalten. Ein abschließendes Urteil muss sowohl die Lärmproblematik als auch die rechtlichen Schutzansprüche der Volksbühne berücksichtigen.

Quelle