Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website für Großbritannien-Reise
Anna HuberBielefelder Paar entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website für Großbritannien-Reise
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte ETA-Website. Die beiden hatten vor, eine elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) für eine Reise nach Großbritannien zu beantragen, wurden jedoch misstrauisch, als die Kosten plötzlich stark stiegen. Der Vorfall zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Seiten für Reisegenehmigungen verbunden sind.
Das Paar begann den Antrag, nachdem es die Website über eine Onlinesuche gefunden hatte. Wie aufgefordert gaben sie ihre persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtgebühr jedoch auf etwa 240 Euro anstieg, wurden sie stutzig.
Die offizielle ETA-Gebühr beträgt 18,50 Euro pro Person. Als ihnen klar wurde, dass etwas nicht stimmte, verweigerten sie die Zahlungsfreigabe und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte ihre Kreditkarte, um weitere Transaktionen zu verhindern.
Nach dem Schock erstattete das Paar am 13. März 2026 online Anzeige bei der Polizei. Für das Jahr 2025 gab es in Deutschland keine offiziellen Aufzeichnungen über ähnliche Betrugsfälle mit gefälschten ETA-Websites. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen.
Anträge für eine ETA müssen direkt bei den britischen Behörden über die offizielle Website gestellt werden: https://www.gov.uk/eta. Die Pflicht zur ETA besteht seit fast einem Jahr für alle Reisenden, die in das Vereinigte Königreich einreisen.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar die betrügerische Transaktion stoppen. Ihr Fall dient als Mahnung, für ETA-Anträge ausschließlich die offizielle Regierungswebsite zu nutzen. Die Verbraucherzentrale bietet weiterhin Hilfestellung an, um seriöse Anbieter für Reisegenehmigungen zu erkennen.






