Bistum Münster reformiert Kita-Finanzierung mit drei neuen gGmbHs bis 2027
Anna SchmittBistum Münster reformiert Kita-Finanzierung mit drei neuen gGmbHs bis 2027
Das Bistum Münster reorganisiert sein Unterstützungssystem für 660 Kindertageseinrichtungen. Bis 2027 sollen drei neue regionale gemeinnützige GmbHs (gGmbHs) die finanziellen und administrativen Aufgaben übernehmen. Verantwortliche bezeichnen die Umstellung als notwendig, da sich durch aktuelle Landesfördergesetze die Rahmenbedingungen geändert hätten.
Ziel der Neuordnung ist es, die langfristige Finanzierung der Kitas zu sichern und gleichzeitig die Arbeitsbelastung der örtlichen Pfarrgemeinden zu verringern. Jede Kirchengemeinde muss dem Wechsel zustimmen, bevor sie in das neue System integriert wird.
Die Reform folgt dem KibiZ-Gesetz, das die Vergabe von Landesmitteln für Kindertageseinrichtungen neu regelt. Nach dem neuen Plan wird das Bistum drei regionale gGmbHs gründen: eine für den Niederrhein, eine weitere für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie eine dritte, die die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf abdeckt. Zudem entsteht eine übergeordnete gGmbH, um flexibel auf künftige Anforderungen reagieren zu können.
Die Pfarrgemeinden bleiben zwar eng mit ihren Kitas verbunden, geben aber die tägliche Verwaltung ab. Für den Übergang hat das Bistum im Haushalt 2026 insgesamt 39,5 Millionen Euro eingeplant. In den kommenden Monaten sollen Gespräche mit lokalen Verantwortlichen die rechtlichen, finanziellen, personellen und strukturellen Details klären.
Alle 664 katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum sollen bis zum 30. September 2026 in die neue Struktur überführt werden. Die Umstellung entlastet die einzelnen Pfarrgemeinden von administrativen Pflichten, sodass sie sich stärker auf ihre gemeindliche Arbeit konzentrieren können.
Das neue System wird 2027 vollständig in Kraft treten. Die Pfarrgemeinden behalten zwar eine Verbindung zu ihren Kitas, übertragen aber die finanziellen und operativen Aufgaben an die regionalen Gesellschaften. Die im Haushalt 2026 veranschlagten 39,5 Millionen Euro des Bistums sollen den Übergang finanzieren und die Stabilität der Einrichtungen gewährleisten.