Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Amelie SchmidtElektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Das System soll Medikationsfehler verringern und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln verhindern. Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung bereits als wichtigen Schritt für mehr Patientensicherheit.
Künftig werden alle E-Rezepte und Abgaben automatisch in einer elektronischen Medikationsliste gespeichert. Diese sichere Dokumentation hilft, Fehler zu vermeiden, indem sie sämtliche Medikamente eines Patienten erfasst. Zudem warnt das System vor möglichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Präparaten.
Ab dem nächsten Jahr erhalten Apotheken erweiterte Möglichkeiten: Sie können dann eigene Einträge in die Medikationsliste ergänzen. Bisher dürfen sie Patientendaten drei Tage lang über die Gesundheitskarte einsehen. Allerdings kämpft die telematische Infrastruktur, die die ePA und E-Rezepte trägt, weiterhin mit technischen Problemen.
Die Kontrolle über ihre Daten bleibt vollständig bei den Patienten. Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App sperren oder direkt bei ihrer Versicherung anfordern. So bleibt der Datenschutz gewahrt, während gleichzeitig die Versorgungskoordination verbessert wird.
Die verpflichtende Einführung der ePA startet im Herbst 2025. Dortmunder Apotheken sind überzeugt, dass sie die Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung steigern wird. Gleichzeitig behalten Patienten die Hoheit über ihre Zugriffsrechte – ein Ausgleich zwischen Datensicherheit und besserer medizinischer Betreuung.






