13 March 2026, 02:03

Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen und Terrorunterstützung

Eine Gruppe deutscher Gefangener aus Messines steht vor einem Gebäude unter einem klaren blauen Himmel, mit Text am unteren Bildrand.

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied - Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen und Terrorunterstützung

Ein 49-jähriger Mann ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen und Kriegsverbrechen unterstützt hat.

Der Angeklagte war der Gruppe 2014 beigetreten, nachdem diese die Kontrolle über seine Heimatstadt im Osten Syriens übernommen hatte. In den folgenden zwei Jahren erkundete er Immobilien, beteiligte sich an der Beschlagnahmung von Häusern und leistete logistische Unterstützung für andere Mitglieder. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, seine Handlungen hätten zur systematischen Gewalt der Organisation beigetragen.

Das Gericht erkannte mildernde Umstände an und verwies darauf, dass der Mann den IS 2016 aus eigenem Antrieb verlassen habe. Ansprüche auf Beihilfe zum Völkermord wurden jedoch mangels Beweisen abgewiesen. Auch seine angebliche Rolle bei der sexuellen Ausbeutung von Jesidinnen konnte nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann sowohl vom Angeklagten als auch vom Generalbundesanwalt angefochten werden.

Der Fall ist Teil der umfassenden deutschen Bemühungen, IS-Mitglieder für im Ausland begangene Straftaten zur Verantwortung zu ziehen. Wie viele ähnliche Verurteilungen es seit 2014 gegeben hat, ging aus den Gerichtsakten nicht hervor.

Die fünfjährige Haftstrafe spiegelt die Bewertung des Gerichts wider, das sowohl seine Beteiligung an Kriegsverbrechen als auch seine IS-Mitgliedschaft berücksichtigte. Dabei wurde auch sein freiwilliger Austritt aus der Gruppe 2016 einbezogen. Da noch Berufung eingelegt werden kann, ist das Urteil jedoch noch nicht endgültig.

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