17 March 2026, 14:02

Gericht stoppt Schließung des Hochschulstandorts Höxter – Umzugspläne gescheitert

Großes Backsteingebäude mit zahlreichen Fenstern, umgeben von einem Metallzaun, Weg, Gras, Bäumen und einem bewölkten Himmel, auf dem Campus der University of Virginia gelegen.

Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des Hochschulstandorts Höxter – Umzugspläne gescheitert

Pläne zur Verlegung von Studiengängen aus Höxter an andere Standorte durch Gerichtsurteil gestoppt

Das Verwaltungsgericht Minden hat die geplante Schließung des Standortes der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Höxter für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung fällt nach einem Streit über die Befugnis der Hochschule, einen gesamten Campus ohne ausreichende Begründung zu schließen.

Die Hochschule hatte vor, akademische Studiengänge von Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht urteilte jedoch, dass eine solche Schließung die Kompetenzen der Einrichtung überschreite. Laut Urteil erfordere die Stilllegung eines gesamten Campus mehr als eine reine Verwaltungsentscheidung.

Die Landesregierung hatte sich zuvor eingeschaltet und einen klaren Plan für den Standort Höxter gefordert. Das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen führt Höxter ausdrücklich als Hochschulstandort auf, was bedeutet, dass er nicht vollständig aufgegeben werden darf. Das Gericht bestätigte die Aufsichtsmaßnahme des Landes und erklärte sie angesichts der gesamten Bildungslandschaft für gerechtfertigt.

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Konkrete Schritte zur Schließung des Campus – wie die Verlegung von Personal, Anpassungen der Infrastruktur oder die Einstellung von Studiengängen – waren bisher nicht abgeschlossen worden. Auch die Ankündigung der Hochschule, den Lehrbetrieb in Höxter vollständig einzustellen, wurde durch das Urteil als rechtswidrig bewertet.

Das Urteil verhindert, dass die Hochschule ihre Umzugspläne umsetzt. Der Campus Höxter muss nun gemäß Landesrecht in Betrieb bleiben. Bevor künftige Änderungen in Betracht gezogen werden können, ist ein formelles Nutzungskonzept für den Standort erforderlich.

Quelle