20 April 2026, 10:04

Mini-Bagger im Anhänger: Zoll stoppt Schmuggler auf der A2 bei Hamm

Großer Bagger im Vordergrund auf einer Abrissstelle mit einem Gebäude im Hintergrund, mehrere Fahrzeuge, Personen und ein Metallobjekt links.

Mini-Bagger im Anhänger: Zoll stoppt Schmuggler auf der A2 bei Hamm

Zollbeamte haben auf der Autobahn A2 bei Hamm einen Fahrer gestoppt, der versucht haben soll, einen Mini-Bagger nach Deutschland zu schmuggeln. Der 42-jährige Mann, der mit einem in Polen zugelassenen Anhänger unterwegs war, hatte die Baumaschine bei der Einreise aus dem Vereinigten Königreich nicht deklariert.

Der Vorfall hat zu einem Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung geführt, da der Fahrer angeblich versuchte, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von fast 2.900 Euro zu umgehen.

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Der Mann war während einer Routinekontrolle auf der A2 in der Nähe von Hamm angehalten worden. Die Beamten entdeckten den Mini-Bagger zwischen anderen Gütern auf seinem Anhänger versteckt. Auf Nachfrage gab er an, die Maschine sei für ein privates Bauprojekt in Polen bestimmt.

Nach EU-Vorschriften müssen Reisende, die aus Staaten außerhalb der Union einreisen, Waren mündlich beim Zoll anmelden. Die Beamten berechnen daraufhin die anfallenden Abgaben. Zwar dürfen einige Gegenstände innerhalb bestimmter Freigrenzen zollfrei eingeführt werden, doch der Bagger überschritt diese Grenzen deutlich.

Der Mann konnte zwar eine Rechnung über etwa 15.000 Euro vorlegen, ihm fehlten jedoch die erforderlichen Zollpapiere. Ohne die korrekten Unterlagen geriet er sofort unter Verdacht der Steuerhinterziehung. Nach der sofortigen Begleichung der ausstehenden Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 2.870 Euro durfte er seine Fahrt fortsetzen.

Die Behörden haben inzwischen ein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem Fahrer drohen nun mögliche Anklagen wegen unterlassener Deklaration des Baggers und Steuerhinterziehung. Zollbeamte wiesen Reisende erneut darauf hin, dass alle Waren aus Nicht-EU-Ländern bei der Einreise angemeldet werden müssen. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit dem Versuch verbunden sind, Zollgebühren zu umgehen – selbst bei Gegenständen für den privaten Gebrauch.

Quelle