31 March 2026, 18:04

Neues Amtsblatt Lünen: Straßenanordnungen und Bibliotheksgebühren im Fokus

Offenes Buch mit detaillierter Karte von Heidelberg, Deutschland, mit sichtbaren Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten sowie begleitendem Text.

Neues Amtsblatt Lünen: Straßenanordnungen und Bibliotheksgebühren im Fokus

Die Stadt Lünen hat eine neue Ausgabe ihres Amtsblatts (Nummer 14/2026) veröffentlicht. Die am Dienstag, dem 31. März 2026, erschienene Ausgabe enthält mehrere verwaltungsrechtliche Bekanntmachungen, die lokale Verkehrsflächen und die Dienstleistungen der Stadtbibliothek betreffen. Die Bürgerinnen und Bürger können das Dokument sowohl in gedruckter Form als auch online einsehen.

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Im aktuellen Amtsblatt werden vier allgemeine verwaltungsrechtliche Anordnungen nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) aufgeführt. Eine Anordnung betrifft den Alten Kirchweg, konkret die Flurstücke 1246 (Flur 15) und 475 (Flur 16) in Altlünen. Eine zweite Anordnung bezieht sich auf dieselbe Straße, jedoch auf die Flurstücke 390, 651 und 1864 (Flur 15). Eine dritte Anordnung gilt für die Oststraße, eine Sackgasse in Altlünen (Flur 10, Flurstück 2184). Die vierte Anordnung betrifft die Straße Am Christinentor in Lünen und umfasst die Flurstücke 1750 und 1752 (Flur 10).

Seit der letzten Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift nach § 6 StrWG NRW im Jahr 2026 oder früher wurden für diese Abschnitte keine konkreten Änderungen der Verkehrsregelungen verzeichnet. Das Amtsblatt enthält zudem öffentliche Bekanntmachungen zu den Nutzungs- und Gebührenordnungen der Stadtbibliothek Lünen.

Exemplare des Amtsblatts liegen kostenlos am Informationsschalter im Foyer des Rathaus (Willy-Brandt-Platz 1) aus. Die Online-Version ist über die offizielle Website der Stadt abrufbar.

Die neue Ausgabe des Amtsblatts bietet aktualisierte verwaltungstechnische Details zu bestimmten Straßen in Altlünen und Lünen. Anwohnerinnen, Anwohner und Unternehmen können die Anordnungen vor Ort oder online einsehen. Das Dokument bleibt ab dem Veröffentlichungstag unentgeltlich zugänglich.

Quelle