NRW will Bundeswasserrecht ändern – für mehr schwimmende Solaranlagen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des Bundeswasserrechts, um schwimmende Solarprojekte voranzutreiben. Der Bundesland will strenge Vorgaben lockern, die derzeit regeln, wie viel Fläche eines Gewässers mit Solarmodulen bedeckt werden darf. Behördenvertreter kritisieren, dass die bestehenden Bestimmungen zu restriktiv seien und großflächige Vorhaben behinderten.
Nach geltendem Recht dürfen schwimmende Solaranlagen maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche einnehmen. Zudem gilt eine verpflichtende 40-Meter-Pufferzone zum Ufer. Diese als "pauschale Beschränkungen" bezeichneten Regeln werden dafür kritisiert, "erhebliche Hindernisse" zu schaffen, ohne dass ein klarer ökologischer Nutzen erkennbar sei.
Umweltminister Oliver Krischer (NRW) hebt die Region Niederrhein als zentrales Gebiet für mögliche Erweiterungen hervor. Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) hatte Krischer bereits im Januar formelle Vorschläge unterbreitet und fordert "flexible Ausnahmen" sowie angepasste Grenzwerte. Die Branche argumentiert, dass eine starre Regelung die Unterschiede zwischen verschiedenen Gewässern nicht berücksichtige.
Aktuell betreibt das Land sechs schwimmende Solarparks, darunter eine 5,6-Megawatt-Anlage in Bislich – die größte ihrer Art in NRW. Gleichzeitig stieg der Marktpreis für Solarstrom in der Region im Oktober 2025 auf 6,980 Cent pro Kilowattstunde, was die wachsende Nachfrage nach erneuerbaren Energien widerspiegelt.
Sollten die geplanten Novellen verabschiedet werden, könnte Nordrhein-Westfalen künftig mehr großflächige schwimmende Solarprojekte realisieren. Die Änderungen würden eine höhere Flächenauslastung ermöglichen und Abstandsregelungen in geeigneten Lagen lockern. Der Vorstoß des Landes steht im Kontext breiterer Bemühungen, die Kapazitäten für erneuerbare Energien auszubauen – stets unter Abwägung ökologischer Belange.






