Rumäne stellt sich mit Haftbefehl freiwillig der Bundespolizei in Gelsenkirchen
Amelie SchmidtRumäne stellt sich mit Haftbefehl freiwillig der Bundespolizei in Gelsenkirchen
Ein 27-jähriger Rumäne stellte sich am Hauptbahnhof Gelsenkirchen der Polizei, nachdem er von einem gegen ihn vorliegenden Haftbefehl erfahren hatte. Die Bundespolizei nahm ihn am 19. Dezember 2023 in Gewahrsam, nachdem er sich freiwillig bei den Behörden gemeldet hatte.
Der Vorfall begann, als der Mann gegen 17 Uhr die Dienststelle der Bundespolizei aufsuchte. Er informierte die Beamten über den Haftbefehl, der nach einer Verurteilung in Abwesenheit erlassen worden war. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte ihn im Februar 2024 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne gültigen Führerschein schuldig gesprochen.
Das Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt, was insgesamt 900 Euro ergab. Um eine 15-tägige Haftstrafe zu vermeiden, musste er den vollen Betrag inklusive Verfahrenskosten begleichen. Nach Zahlung der 900 Euro wurde er noch am selben Tag aus dem Gewahrsam entlassen.
Der Mann kam der gerichtlichen Auflage nach, indem er die Strafe vollständig beglich. Durch die umgehende Zahlung konnte er die Polizeigewahrsam ohne Haftantritt verlassen. Der Fall gilt damit nach deutschem Recht als erledigt.






