Schumachers Familie kämpft im Berufungsverfahren um Gerechtigkeit nach Erpressungsskandal
Amelie SchmidtSchumachers Familie kämpft im Berufungsverfahren um Gerechtigkeit nach Erpressungsskandal
Die Familie Schumacher geht nach einem Erpressungsversuch, bei dem private Fotos und medizinische Unterlagen ins Visier gerieten, weiter juristisch gegen die Verantwortlichen vor. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter, der bereits als Gehilfe verurteilt wurde, muss sich nun in einem Berufungsverfahren verantworten – die Familie fordert eine strengere Strafe. Der Fall, in dem es um gestohlene Daten und eine verschwundene Festplatte geht, wird im November erneut vor Gericht verhandelt.
2023 war die Familie Schumacher mit der Drohung erpresst worden, private Bilder, Videos und digitalisierte Krankenakten von Michael Schumacher im Darknet zu veröffentlichen. Die Erpresser forderten 15 Millionen Euro. Ermittlern gelang es später, rund 900 Fotos und fast 600 Videos zu sichern, doch eine Festplatte mit weiterem sensiblen Material bleibt bis heute verschwunden.
Der Hauptangeklagte erhielt eine dreijährige Haftstrafe wegen versuchter Erpressung. Sein Sohn wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter, der für die Familie tätig war, musste sich mit zwei Jahren auf Bewährung und einer Strafe von 2.400 Euro verantworten. Alle drei haben inzwischen Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Corinna Schumacher hatte betont, dass die Strafe für den ehemaligen Mitarbeiter abschreckend wirken müsse. Die Berufungsverhandlung, die Mitte November beginnt, wird an fünf Prozesstagen bis Anfang Dezember geführt. Über die genaue Rolle des Sicherheitsmitarbeiters sind keine neuen Details bekannt – die Anklage und das Urteil des Landgerichts Wuppertal bleiben die einzigen Quellen.
Michael Schumacher, der sich bei einem Skiunfall 2013 schwer verletzte, lebt seitdem zurückgezogen. Die Familie hält seinen Gesundheitszustand und den Verlauf seiner Genesung streng privat, was die Brisanz der gestohlenen Daten noch verstärkt.
Im anstehenden Berufungsverfahren wird entschieden, ob der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter mit einer härteren Strafe rechnen muss. Im Mittelpunkt stehen die gestohlenen persönlichen Daten – darunter medizinische Unterlagen – sowie die anhaltende Gefahr durch die verschwundene Festplatte. Eine Entscheidung wird bis Anfang Dezember erwartet.






